| Veränderungen sind selten gut für den Geldbeutel |
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 Lasst Euch nicht ver..., oder bilden Sie sich lieber selbst Ihre Meinung!
Jedes Jahr zu Beginn sind wieder einige „Reformen“ in Kraft getreten, die bei jedem von uns früher oder später spürbar in die Geldbörse greifen. Momentan ist zwar alle Kraft und Aufmerksamkeit auf die als „Jahrhundertreform“ von der Regierung in weihnachtliches Geschenkpapier verpackte und uns verkaufte Reform des Arbeitslosengeldes in Arbeitslosengeld I (ALG I) und Arbeitslosengeld II (ALG II) konzentriert, aber selbst die Angestellten der neuen „Bundesagentur für Arbeit“ oder der von dieser darüber hinaus ins Leben gerufenen örtlichen Arbeitsgemeinschaften können ihren „Kunden“, den armen Arbeitslosen, keine sachkundigen Auskünfte über die Folgen der anstehenden Reformen geben. Alle reden darüber, doch keiner weiß Bescheid!. Dies ist vor dem Inkrafttreten auch gut so, denn anders würden vielleicht andere Reaktionen des Volkes anstehen. Als wenn diese Reform nicht alleine schlimm genug für die Betroffenen wäre. Die wenigen „Florida-Rolfs“ und zu unrecht frühpensionierten „Mallorca-Beamten“, die als Verkaufsargumente für die Reform in der Politik und der Öffentlichkeit herhalten mussten, sind von dieser Reform noch nicht einmal betroffen. Dafür werden aber minderbemittelte Menschen in einer Art modernen Sklavenarbeitsverhältnis ab sofort in 1-Euro-Jobs gedrängt. Man bedenke, dass Unternehmen der Bauwirtschaft im Gegensatz dazu an allgemeinverbindliche Tarifvertragslöhne gebunden sind. Die anderen Wahrheiten werden den Betroffenen wie immer erst im Frühling gewahr. So z.B. dass unsere Rentner die Renten ab dem 01.01.2005 zur steuerlichen Veranlagung erklären müssen und gegebenenfalls auch rückwirkend zur Zahlung von Einkommensteuer auf ihre Renten in der Vergangenheit verpflichtet sein können. Anderenfalls machen sich die Rentner der Steuerhinterziehung strafbar und werden als Kriminelle betrachtet und auch so behandelt. Diese Bescherung haben die Rentner dem Alterseinkünftegesetz zu verdanken. Geredet wird über das Gesetz derzeit jedoch nur im Zusammenhang mit der Versteuerung der Kapitalerträge aus Kapitallebensversicherungen und privaten Rentenversicherungen. Sicher wurden auch Ihnen von Ihrer Hausbank vor Weihnachten der steuerlich günstige Abschluss einer derartigen Versicherung geradezu aufgedrängt. Die Tatsache, dass ein Arbeitnehmer, der im Jahr 2002 vierzig Lebensjahre zählte, keine Berufsunfähigkeitsrente mehr aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält, ist bislang auch nur den Betroffenen schmerzhaft bewusst geworden. Für diese ist es jedoch zu spät. Weiter erhalten Arbeitnehmer ab 01.01.2005 nur noch dann Arbeitslosengeld I, wenn sie wenigstens 12 Monate zusammenhängend innerhalb der zurückliegenden vierundzwanzig Monate gearbeitet haben. Das trifft die Arbeitnehmer der Bauwirtschaft und sonstigen Saisonarbeiter in voller Härte. Diese erhalten in Zukunft wohl nur noch Arbeitslosengeld II und damit faktisch Sozialhilfe. Dies haben wir der sog. Hartz-III-Reform des Sozial- und Arbeitsrechts zu verdanken. Lassen Sie sich als Betroffene der unterschiedlichen Reformen nicht unterkriegen und setzen Sie sich mit einem auf Sozialrecht und Steuerrecht spezialisierten Rechtsanwalt gegen die Einschnitte zur Wehr. Gegen die ersten Hartz-IV-Bescheide sind bereits Klagen mit einiger Erfolgsaussicht anhängig. Haben Sie hierzu ebenfalls den Mut, denn die Behörden wissen teilweise gerade nicht, was sie tun. |
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