| darf mir mein Vermieter die Kündigung meiner Wohnung verbieten? |
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 Wie lange nur... darf mir mein Vermieter die Kündigung meiner Wohnung verbieten?  Nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) ist der in einem Wohnraummietvertrag vereinbarte, beiderseitige Kündigungsverzicht zwischen Mieter und Vermieter nur bis höchstens für vier Jahre zulässig. In einem Fall hatte der BGH eine Regelung in einem Mietvertrag für unwirksam erklärt, nach der Mieter und Vermieter „… beiderseits für die Dauer von 5 Jahren auf ihr Recht zur Kündigung des Mietvertrages verzichten.“ Das Gericht erklärte, dass auch ein Kündigungsverzicht dem Gesetz entsprechen müsse. Hierzu gehöre auch die Vertragslaufzeit. Wenn ein Mieter also fünf Jahre lang seinen Wohnraummietvertrag nicht kündigen darf, dann wird er dadurch unangemessen benachteiligt, die Regelung ist damit unwirksam.  Zwar ist ein Kündigungsverzicht des Mieters nachvollziehbar. Aber: dadurch wird der Mieter auch in seiner Entscheidungsfreiheit erheblich eingeschränkt. Er kann seinen Mietvertrag noch nicht einmal dann kündigen, selbst wenn unvorhergesehene Veränderungen (z.B.) Arbeitslosigkeit eingetreten sind. Oder aber, wenn er aber einfach nur seine Traumwohnung gefunden hat und so schnell wie möglich umziehen will, er sich aber beide Wohnungen nicht leisten kann. Das gilt aber nicht nur für einen 5-jährigen Kündigungsverzicht, sondern generell für jeden Kündigungsverzicht.  Sollten auch Sie einen Knebelvertrag unterschrieben haben und/oder sich scheinbar für mehrere Jahre an Ihren Mietvertrag geknebelt fühlen, trotzdem aber gerne in die gerade gefundene Traumwohnung umziehen wollen, sollten Sie den Weg zum Anwalt nicht scheuen. Nur er kennt die Tricks und Kniffe, mit denen es manchmal doch noch einen Ausweg aus dem Knebelvertrag gibt. Oftmals geht das sogar schneller als man denkt und meistens ohne ein Gerichtsverfahren. |
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