| Verbraucherinsolvenzverfahren Auch im Krisenjahr 2009 das Richtige tun ! |
|
 Auch im Krisenjahr 2009 das Richtige tun ! Schuldner können ab sofort von Montag bis Freitag in Ludwigsfelde von einer staatlich anerkannten Ludwigsfelder Schuldnerberatung Hilfe erhalten. Die Verfahrensdauer wird dadurch ganz erheblich verkürzt. Bei den von Überschuldung Betroffenen ist die Not teilweise aber so groß, dass diese sich viel-fach trotz geregelter Arbeit nicht einmal ei-nen Kinobesuch im Monat leisten können und nur noch für die Zinszahlungen leben. Schuldner können unter bestimmten Voraussetzungen die Befreiung von Ihren Schulden erlangen. Nach dem derzeit geltenden Recht erfolgt die Restschuldbefreiung zwar erst nach sechs Jahren Wohlverhaltensphase; jedoch wird jeglicher Druck durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen über die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens dem Schuldner sofort genommen. Sie fühlen sich sofort wieder freier und können über den pfändungsfreien Teil Ihres Einkommens frei verfügen. Hierzu müssen Sie nicht einmal lange warten oder viel Geld bezahlen. Die Leistungen des spezialisierten Rechtsanwalts oder einer anerkannten Schuldnerberatungsstelle sind im Falle der Bedürftigkeit, welche bei Überschuldung regelmäßig vorliegt, sogar über die Staatskasse abgedeckt. Im Klartext bedeutet dies: Der Schuldner braucht beim Anwalt abgesehen von einer einmaligen Schutzgebühr i.H.v. 10,00 € nichts zu zahlen. Hinzu kommt, dass Schuldner auch in der Wohlverhaltensphase nichts an seine Gläubiger zahlen müssen, wenn sie nur bis zur Pfändungsfreigrenze verdienen. Das bedeutet Schuldenfreiheit nach sechs Jahren ohne einen Cent gezahlt zu haben. Die Bestrebungen des Gesetzgebers die Wohlverhaltensphase von sechs auf acht Jahre zu verlängern und vom Schuldner die Kosten des Verfahrens vorab zu verlangen sind vorerst auf Eis gelegt. Auch ist in der Diskussion, vom Gläubiger innerhalb der Wohlverhaltensphase wenigstens die Tilgung von 10% seiner Gesamtschulden als Voraussetzung für eine Restschuldbefreiung zu verlangen ist vorerst beendet. Aus Kostengründen sollen den Schuldnern in Zukunft nicht mehr teure Rechtsanwälte als Treuhänder vom Insolvenzgericht bestellt werden. Dies soll in Zukunft in Eigenregie möglich werden. Also nutzen Sie Ihre Chance zum Neuanfang und lassen Sie sich fachkompetent beraten. |
Artikel sonst
- ARGE-TF eiskalt – doch der Winter kommt erst noch!
- Neue Kündigungswelle ist bereits im Anmarsch
- Ihr gutes Recht steht oft nur noch auf dem Papier!
- Sie haben nichts zu verschenken! Schon gar nicht Ihr Vertrauen!
- Verbraucherinsolvenzverfahren Auch im Krisenjahr 2009 das Richtige tun !
- Kraftfahrer aufgepasst! Überall lauern Fallstricke!
- Tollhaus Deutschland Auf die „richtige“ Zustellung kommt es an!
- Widerstand gegen Abzocke im Straßenverkehr!
- Baurecht in der Rechtspraxis
- Fahrerflucht Bundesverfassungsgericht kippt langjährige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs