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ARGE-TF eiskalt – doch der Winter kommt erst noch!
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Die Mitarbeiter der ARGE-TF halten sich in vielen Fällen weder an ihre internen Dienstanweisungen noch an die Handlungsanweisungen des Landkreises. So kommt es, dass die im Landkreis Teltow-Fläming wohnhaften Empfänger von ALG II noch schlechter behandelt werden, als dies nach den ohnehin allenthalben schon öffentlich selbst von Richtern an den Sozialgerichten kritisierten Regelungen des Sozialgesetzbuches der Fall ist.
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Da wird einer siebenköpfigen Familie keine Zusicherung zur Übernahme der Kosten der Unterkunft für einen anderen angemessenen Wohnraum bewilligt, obwohl dieser neue Wohnraum monatlich sogar wesentlich günstiger wäre. Da lebt diese Familie eben weiter in einer 90m²-Wohnung und erhält Monat für Monat mehr Kosten der Unterkunft als nötig erstattet.
Bei anderen Leistungsempfängern werden die Kosten für eine leerstehende Wohnung von der ARGE übernommen, jedoch keine Kosten für eine Erstausstattung für die Anschaffung einer Spüle, eines Herdes, eines Bettes mit Matratze, Decke usw., eines Tisches mit Stuhl sowie eines Schrankes. Als Argument wird von der ARGE-TF u.a. vorgebracht, der Antragsteller könne auch in einer Schüssel spülen. Da fehlt nur noch, dass die Toilette in Zukunft auch bei der Berücksichtigung der Kosten der Unterkunft von der ARGE-TF gestrichen und durch einen Blecheimer ersetzt wird. Rechtswidrig werden auch Nachzahlungsbeträge aus Betriebskostenabrechnungen nicht übernommen, aber im Gegenzug Gutschriften auf die Regelleistung angerechnet. Über Urteile des Sozialgerichtes Potsdam setzt sich die ARGE-TF ständig hinweg und erlässt wenig später bei den gleichen Antragstellern einen inhaltsgleichen falschen Bescheid über einen anderen Zeitraum. Aber auch Entscheidungen des Bundessozialgerichts werden bei den Entscheidungen der ARGE-TF vielfach wider besseres Wissen konsequent ignoriert und in Form entgegengesetzter Entscheidungen über die Antragsteller ergossen. Der RBB hat in seiner Fernsehsendung „Die Jury hilft“ mehrfach von ähnlichen haarsträubenden Fällen berichtet und versucht, eine Art „Mediation“ vor der Einreichung sozialgerichtlicher Klage zu erreichen. Dem Verfahren hatte die ARGE-TF zuge-stimmt, sich jedoch nicht an die Absprachen gehalten.
Jeder, der sich hiergegen nicht wehrt, ist aus Sicht der ARGE offensichtlich ein Gewinn. So wird der Verlust aus der Finanz- und Wirtschaftskrise noch zusätzlich auf dem Rücken der ohnehin sozial schwächsten Mitglieder unserer Gesellschaft zu amortisieren versucht. Doch diese Rechnung kann insgesamt nicht aufgehen, weil die Wehrhaften neben den ihnen zustehenden Leistungen auch noch die Kosten für die Inanspruchnahme eines Anwaltes erstattet bekommen. Ein Kostenrisiko besteht im Falle der üblicherweise erfolgenden Bewilligung von Beratungs- und/oder Prozesskostenhilfe für die Antragsteller nicht.
Daher sollte jeder Antragsteller und/oder Empfänger von Sozialleistungen die Anträge und Bescheide der ARGE dringend von einem spezialisierten Anwalt seines Vertrauens überprüfen lassen bzw. diese am besten gleich nach einer Beratung beim Anwalt erst stellen.
Denn die ARGEn arbeiten inzwischen auch mit Tricks, wonach Unterlagen von Antragstellern angeblich nicht beigefügt wurden, entscheidende Anträge nicht gestellt worden sein sollen u.v.m.
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